Rechnungswesen, Buchhaltung, Buchführung: Ausgewähltes von Rechnungswesenforum.de

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Hallo ins Forum,
ich habe eine Frage zur richtigen Handhabung.
Geschäftsgebäude, wird abgeschrieben, also Anlagegut.
Die Zinsen buche ich stets unter 7325 (Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören)

In der EÜR wird dies in der Anlage SZ Abschnitt IV mit den "nicht abziehbaren Schuldzinsen" berechnet.
Soweit ich verstehe, sind aber Zinsen für Anlagegüter ausserhalb des § 4 Abs. 4a EStG???

Meine Frage:
Muss ich die Zinsen auf ein anderes Konto buchen oder habe ich etwas nicht verstanden?

Danke für Eure Weisheit
TELLO
Ein eingetragener Verein gestaltet Rentnerfeste bzw. Rentnertreffen und zwei Mal im Jahr ein Fest für die Kleinstadt.

Die Vereinsmitglieder haben ca. pro Fest 20 Stunden im Jahr entweder gegrillt oder Getränke verkauft. Kann man für diese Tätigkeiten auch die Ehrenamtspauschale als Auszahlung anwenden?
im Forum Lohn und Gehalt
Hallo Zusammen,

wir haben ein verzinstes Privatdarlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren aufgenommen.

>EÜR
>skr04

Wie würdet Ihr das Darlehen verbuchen?

Vielen Dank schon mal......

Gruß
selfmade
im Forum Kontenrahmen
Hallo zusammen,

beim Buchen des Kassenbuchs hat sich herausgestellt, das der Erfasser des Kassenbuchs statt 2.085,- € / 2.058,- € eingetragen (handschriftlich) hat. Das Kassenbuch ist aus den Vormonaten.

Die Miete wurde anhand Quittungsbeleg 2.085 € sein müssen, aber jetzt ist da ja ne Differenz von 27,- €, die aufgrund des Zahlendrehs falsch eingetragen wurde. Ich muss ja buchhalterisch die Differenz mit 27,- € ja buchen, da der Vorsteuerabzug besteht. Würde ich diesen Betrag an Kasse buchen, dann stimmt der handschriftlicher Ist-Bestand zum Monatsende aus den Vormonaten nicht mehr.

Wie kann ich die 27,- € noch buchen und gegen welches Konto?

Muss ich den richtigen Betrag im Kassenbuch mit 2.085 € an Kasse buchen? Aber dann stimmt ja wieder der Bestand nicht.

Wie kann ich diesen Fehler korrigieren bzw. wie muss ich es korrigieren.

Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr freuen.

Viele Grüße,
Hallo zusammen,

Bis auf einen Blog-Eintrag einer Druckerei bzw. deren expliziten Abfragen bei Druckannahme habe ich dazu keinerlei Hinweise finden können, daher frage ich mal in die Runde.

Blogeintrag: Printprodukte bestellen mit reduzierter Mehrwertsteuer!

Hier wird in Punkt 4 nicht auf das eigentliche Druckerzeugnis abgestellt (Briefpapier 19 %, Bücher 7 %,...), sondern auf den Auftraggeber der Druckerei. Ist dieser gemeinnützige NPO/NGO, wahlkämpfende Partei, etc., fallen angeblich nur 7 % UST an. Hat dazu jemand von euch ein Urteil, entsprechende Paragraphen...?
im Forum Umsatzsteuer
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Dreimonatsfrist.

Zählt die Dreimonatsfrist auch, wenn der Mitarbeiter in verschiedenen (internen) Filialen an Fortbildungen (3 Tage) teilnimmt?

Ich bin mir da nicht sicher, ob die Dreimonatsfrist nur bei Kundenbesuchen dokumentiert werden muss, oder auch bei Internen besuchen (Messen / Fortbildungen-Filialen/ etc.)?

Wir haben sehr viele Mitarbeiter – gibt es evtl. eine Vorlage um die Dreimonatsfristen richtig/einfach zu dokumentieren?
Habe noch keine Idee, wie ich die Liste aufsetzen soll (z.B. Excel), um das bei den Abgaben der Zeiträume/Reisekostenabrechnung zu überprüfen.

Danke Euch schon mal.

Vlg.

lusifla
im Forum Lohn und Gehalt
Welche Gegenkonten verwendet Ihr bei der Bilanzierung nach SKR04 für die im Vorjahr zu hoch bzw. zu gering gebildeten Salden der

- Gewerbesteuerrückstellung (#3030)

- Körperschaftsteuerrückstellung (#3040)

sowie der

- Umsatzsteuer aus dem Vorjahr (#3841)?
Eltern (55 Jahre) haben mit dem Sohn (30 Jahre) ein Haus gekauft. Dieses Haus hat 3 wirtschaftliche Einheiten für Unternehmer. Im Augenblick wird 1/3 des Hauses an einen Friseur vermietet.

Es gibt keinen schriftlichen Vertrag zwischen den Eltern und dem Sohn. Somit ist diese Konstellation doch eigentlich nur eine Grundstücksgemeinschaft und keine GbR?

Wenn das Haus mal nach 10 Jahren verkauft werden sollte, ist der Mehrerlös steuerfrei nach § 22 und 23 EStG. Wäre der Sachverhalt Verkauf Grundstück nach 10 Jahren anders, wenn es einen Vertrag geben würde, dass hier eine GbR gegeben ist?
Hallo,

ich habe im Oktober 2023 den Gewerbesteuerbescheid für 2022 erhalten.

Darauf ist u. a. die Vorauszahlung für das 4. Quartal 2023 mit 60.000,00 € angegeben.

Aus 2022 ist ein Guthaben über 30.093,00 € aufgeführt.

Die Fälligkeit des Differenzbetrages über 29.907,00 € ist der 15.11.2023.


Das Konto 1540 Forderung aus GewSt-Überzahlung hat einen EB-Wert von 30.100,00 € im Soll.


Wie buche ich all diese oben aufgeführten Umstände?

1. Muss ich als erstes die 60.000,00 € buchen? Oder den mit dem Guthaben aus dem Vorjahr verrechneten Differenzbetrag von 29.907,00 €?

Ich buche dann 4320 Gewerbesteuer an …?

Aber das würde sich ja mit Schritt Nr. 3 „beißen“…


2. Wie gehe ich buchhalterisch mit dem Guthaben über 30.093,00 € um?


3. Am 15.11.2023 erfolgt die Abbuchung von 29.907,00 € vom Bankkonto.

4320 Gewerbesteuer an 1200 Bank?


4. Am Ende buche ich

2281 GewSt-Nachzahlung/-Erstattungen VJ §4/5b an 1540 Forderungen aus GewSt-Überzahlung 7,00 €?
Hallo in die Runde,
ich habe da mal ne ganz blöde Frage zum §13 b und Kleinunternehmern im Drittland und der EU.
Ein Kleinunternehmer mit Sitz in der Schweiz hat in Deutschland für uns eine sonstige Leistung erbracht. Auf der Rechnung ist nur eine Schweizer Steuernummer und der Hinweis „Kleinunternehmer“ vermerkt. Wie ist jetzt das korrekte Verfahren? USt nach § 13b an das Finanzamt melden und zahlen (Vorsteuer kann nicht abgezogen werden), weil es ein B2B Geschäft ist, geht nach meiner Auffassung die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Bei einer Rechnungen aus der EU wäre meine Vorgehensweise genauso. Oder muss durch die Eigenschaft als Kleinunternehmer im Drittland (z.B. Schweiz § 13b, Abs.2 ) bzw. in der EU (z.B. Österreich § 13b, Abs. 1)keine USt in Deutschland abgeführt werden? In der jeweiligen Rechnungen wurde keine USt ausgewiesen. Dank vorab für eure Unterstützung.
Sonnige Grüße
im Forum Umsatzsteuer