Rechnungswesen, Buchhaltung, Buchführung: Ausgewähltes von Rechnungswesenforum.de

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Hallo Zusammen,

Ich würde mich freuen über Unterstützung bei folgendem buchhalterischen / bilanziellen Sachverhalt.

Situation:
Unternehmen (GmbH, Einheitsbilanz, steuerliche Überleitungsrechnung) hat im KalenderjahrX 1.000 Euro Zinsertrag auf Sparbrief bei Bank erhalten.

Bank behält ein:
250 Euro KapESt
13,75 Soli
Bank zahlt aus (auf Bankkto 1200)
736,20 Euro

Ich hänge da irgendwie mit der Buchung in SKR3, der Behandlung im JA und der steuerlichen Überleitung.

So wie ich es im Kopf habe ist die bei der Bank einbehaltene KapESt und Soli beim Unternehmen gedanklich wie eine Art Vorauszahlung analog GewSt/KSt zu sehen, die am Jahresende dann enstprechend bei der JA-Erstellung und Steuerberechnung (KSt, GewSt) angerechnet wird.

Wenn das korrekt ist, hieße das doch, dass der Zinsertrag in voller Höhe vor Steuern (z.B. auf KTO SKR3 2650 Zinserträge: mit 1.000Euro) gebucht werden müsste, und nicht etwa mit den verbleibenden 736,20 Euro. Die Berechnung der KSt am Jahresende würde dann auf die 1000 erfolgen-

Und im Rahmen der steuerlichen Überleitungsrechnung müssten dann die einbehaltenen Zinsen anders als die KSt und GewSt auf das handelsrechtlichen JA-Ergebnis Nicht hinzugerechnet werden (und somit quasi als Vorauszahlung angerechnet werden).

Oder ist das ganz falsch gedacht?

Kann mir hier vllt. jemand mit dem Verständnsi und vor allem den Buchungssatz auf die Sprünge helfen. Das wäre super.

Besten Dank,
Peter
im Forum Jahresabschluss
Hallo noch Mal,

wir haben ein Geschäftskonto bei Finom und erhalten beim Einsatz der Kreditkarte einen Cashback. Diesen definiert Finom wie folgt:


"Was ist überhaupt „Cashback“?
Diese äußerst beliebte Formel basiert auf einer einfachen Prämisse: für jeden Kauf, der mit bargeldlosen Zahlungsmethoden getätigt wird, geht ein bestimmter Prozentsatz des Betrags an den Konsumenten zurück. Es handelt sich dabei rein technisch gesehen, weder um eine Rückerstattung, da nicht die gesamten Ausgaben zurückerstattet werden, noch um einen Rabatt, da der Prozentsatz des verdienten Cashbacks erst nach Abschluss des Kaufs berechnet wird. "
Quelle: Was ist Cashback und wie funktioniert es bei Finom?

Nun haben wir eine Auszahlung von fast 10 € erhalten. Mit dieser kam eine Rechnung mit einem negativen Nettobetrag.

Können wir diese "negative Rechnung" wie eine Gutschrift behandeln und auf das Konto 7100 "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" (SKR 04) buchen?
Wir sind nach § 4 UStG befreit von Umsatzsteuer und somit auch vom Vorsteuerabzug. Müssen wir auf diesen Cashback Umsatzsteuer entrichten bzw. wirkt sich das auf die Befreiung aus, da mit einem regelmäßigen und mit der Zeit steigendem Cashback zu rechnen ist?


Danke und Gruß,
MHRN
Hallo zusammen,

wir haben zu dritt eine UG gegründet und in der Satzung eine Übernahme von Gründungskosten von bis zu 1.000€ durch die Gesellschaft vereinbart. Nun wurden dieser Betrag um 5,41 € überschritten. :D

Ich habe also über die Gesellschaft drei Rechnungen an die Gesellschafter zu je 1,81 € mit dem Betreff "Anteilige Übernahme überstiegener Gründungskosten" ausgestellt. Den Betrag habe ich aufgerundet.

Die Rechnungen von Notar und Amtsgericht habe ich auf 6825 "Rechts- und Beratungskosten" (SKR 04) gebucht, insgesamt 1.005,41 €. Von diesem dann 5,43 € auf 1307 "Forderungen gegen GmbH-Gesellschafter".

Ist das Vorgehen so in Ordnung?

Danke und Gruß,
MHRN
Hallo,
ich habe aus steuerlichen Gründen 2023 eine UG gegründet.
Hintergrund war, dass ich aufgrund einer Abfindung in diesem Jahr kein eigenes persönliches Einkommen haben durfte.

Das GJ 2023 habe ich nun abgeschlossen, GuV und Bilanz vorübergehend erstellt, jedoch noch nicht an das FA gemeldet, habe ja noch bis Ende Juni Zeit.
Ich habe wegen dem oben genannten Grund für ca 5,5 Monate ohne Gehalt (kostenlos) für die UG gearbeitet und die entsprechenden Erträge angesammelt.

Ich möchte nun im Jahr 2024 die Erträge an den Gesellschafter (also mich) ausschütten, abzüglich der verpflichtenden ca. 25% die ans Eigenkapital gehen.

Kann ich eine Rechnungsabgrenzung für 2023 machen und einfach ca. 70% der Erträge als zukünftige Verbindlichkeiten für das Folgejahr ausweisen?
Machen sich diese steuerlich positiv bemerkbar?

Wie verbuche ich das genau?
Auf Sonstige Verbindlichkeiten oder besser ein anderes Konto, z.B. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern?

Gewinnverwendung ist noch nicht offiziell beschlossen.

Vielen Dank für Eure Mühe
Hallo,
fand anderweitig bisher keine spezif. Lösungshinweise u. hoffe auf hilfreiche Hinweise in diesem Forum zu dieser Sache:
Welcher Betrag ergäbe sich im folgenden Beispiel bei evtl. Betriebsauflösung eines bilanzierenden Kleinbetriebes
(Einzelfirma ohne Personal) als Versteuerungsbasis, d. h. hier nur mal rechnerisch ohne evtl. Freibeträge etc.?

Beispiel:
AKTIVA: 40.000 (nur noch Bankguthaben vorhanden)
PASSIVA:
a) ./. 80.000 – Saldo Privatkto. Inhaber (Bareinlagen/Barentnahmen)
b) 120.000 - GuV lfd. Jahr inkl. Saldovortrag (jährl. Gewinne u. Verluste
wurden in den Vorjahren jeweils einkommensversteuert)
C. Verbindlichkeiten bestehen nicht mehr

Ferner: Wie ließe sich das negative Privatkto. VOR einer evtl. Geschäftsaufgabe sukzessive steuergünstig auflösen?
im Forum Jahresabschluss
Hallo, ich benötige bei diesem Thema einen Rat:

Ausgangssituation:
Eine UG wird in eine GmbH umgewandelt. Dazu wurde der Gesellschaftsvertrag am 06.03.2024 geschlossen und die Eintragung beim Handelsregister erfolgte am 11.04.2024. Das Stammkapital wurde aufgestockt auf nunmehr 25.000 €. Die GmbH führt unter dem selben Geschäftsführer die gleichen Geschäfte durch. Lediglich geändert hat sich aus der UG eine GmbH.

Fragen:
1) Muss für die GmbH eine neue Steuernummer beantragt werden?
2) Muss für die UG zum 11.04.2024 eine Schlussbilanz erstellt werden und für die GmbH eine Eröffnungsbilanz?
3) Muss die GmbH eine eigene Buchhaltung erstellen oder kann die Buchhaltung der UG (seit 01.01.2024) durch die GmbH weitergeführt werden?

Für Antworten sowie Anregungen bin ich dankbar.
Hallo zusammen,

ich möchte mein Unternehmen Baubetrieb abmelden und kann als Angestellter weiter tätig sein. Der Mietvertrag Büro ist gekündigt, aber ich kommer erst zum Februar 2025 aus den Vertrag.

Wenn ich jetzt beim Gewerbeamt das Unternehmen abmelde, muss ich trotzdem noch Miete zahlen bis 02 2025.
Hallo ihr Lieben,

ich schon wieder. Unsere GmbH hat ein altes Objekt gekauft und musste das vor Vermietung sanieren. Den Umbau hat er überwiegend selbst vorgenommen. Hierfür ist dann wahnsinnig viel Baumaterial angefallen.Das reicht von Schrauben, über Bohrer und Schleifpapier etc. bis hin zu Elektrozeug wie Kabel und Wago Klemmen. Solche Sachen hat die vorherige Buchhaltung immer auf 4800 Instandhaltung/Reparatur gebucht. Kann man das so machen?

Ich danke euch schonmal für die Mühe

Liebe Grüße
Moin,

Frage:
Firma1 überweist von sein Geschätskonto Geld auf das Gechäftskonto Firma2.

Also buche ich bei

Firma1
1460 gegen 1800

Firma2
1800 gegen 1460

Aber wie gleiche ich das Transferkonto wieder aus?
Es sind zwei angelegte Firmen, also kann ich nicht
gegen ein weiteres Geschäftskonto der gleichen Firma
ausgleichen.

Oder gleicht man über Privatentnahme bzw. Privateinlage aus?

Gruß Fini
Guten Tag,

wegen Abwicklung einer Gesellschaft zum 31.12. 2023 auf Grund fehlender Rentabilität, soll der Veräußerungs/Aufgabegewinn ermittelt werden.

Die finale Bilanz und GUV wurden bereits erstellt und übermittelt. Ich nutze für die Buchhaltung Lexware und damit funktioniert das soweit alles ganz gut.
Ich finde jedoch keine Funktion, um z.B. den Veräußerungs/Aufgabegewinn zu berechnen.

Somit muss ich das wohl "manuell" erledigen.

Die Gesellschaft hat kein nennenswertes Vermögen, übliches Büroequipment (Computer, Montiore, Schreibtisch etc.), welche teilweise abgeschrieben sind sowie eine Software die jedoch nicht mehr fertiggestellt wurde. Die Herstellungskosten stehen als immaterieller Wert voll in der Bilanz.

Das Büroequipment kann man vielleicht in das Privatvermögen überführen, wobei es abgeschrieben kaum Wert hat, aber bei der Software habe ich ehrlich gesagt gar keine Ahnung. Einen echten Wert hat die Sofware unfertig ja keinen, oder?

Wie muss das nun mit dem Veräußerungs/Aufgabegewinn gehandhabt werden?

Ich habe natürlich im Netz recherchiert, jedoch findet man generell nicht viel brauchbares zu dem Thema.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und ein paar Tipps geben.

Danke sehr.
im Forum Jahresabschluss